Königseggsee | Freibad Hoßkirch
Das Freibad Hoßkirch liegt am Königseggsee, welcher von Hoßkirch ungefähr einen Kilometer entfernt ist.
Der See liegt südlich von Hoßkirch und östlich von Königseggwald. Königsegg ist übrigens ein altes schwäbisches Adelsgeschlecht, das es wohl bis heute geben soll, so weiß es Wikipedia.
Königseggsee | Natursee in Oberschwaben
Der Königseggsee ist ein mesotropher Natursee, was für Oberschwaben relativ selten ist, denn die meisten Gewässer hier entspringen den Moorgebieten. Der See nimmt ungefähr 180.000 Quadratmeter Fläche ein. Über zwei oberirdische Zuläufe sowie über einige Wasserquellen am Grund erhält der Königseggsee sein Wasser. Über Wiesengraben fließt das Wasser wieder ab.
Die Wasserqualität ist von offizieller Seite her einwandfrei! Offiziell heißt dabei die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Baden Württemberg.
Freibad Hoßkirch am Königseggsee
Der Eintritt in das Freibad oder Seebad kostet 2 Euro pro Person. Die Nutzung des Sees per se ist kostenlos, man bezahlt für die Nutzung der gepflegten Liegewiesen. Außerdem gibt es ein DLRG-Team, das zur Not zur Stelle ist.
Zudem gibt es Umkleidekabinen, Toiletten und Parkplätze vor dem Eingang. Für das leibliche Wohl sorgt der Kisok im Freibad. Im Wasser gibt es einen Sprungturm und ein Floß.
Anfahrt und Karte zum Freibad Hoßkirch beim Königseggsee
Wenn man mit dem Auto fährt und von Altshausen kommt, muss man die zweite Kreuzung links abbiegen (es steht der See und ein Badezeichen ausgeschildert), dann wieder rechts halten und dann fährt man der Straße folgend fast direkt auf den Parkplatz des Freibads.
Achtung Abzocke!
Wer an den See zwischen 9 Uhr und 11 Uhr kommt zahlt überhöhte Parkgebühren.
Zwar steht am Automat, dass man zwischen 9 und 11 Uhr für 2 Euro 3 Stunden Parkzeit bekommt. Das stimmt nur wenn man um 8 Uhr eintrifft. Der Parkscheinautomat ist anders programmiert!
Ich bin um 10:45 Uhr angekommen und erhielt für meine 2 Euro genau 15 Minuten Parkzeit – bis 11 Uhr.
Unverständlich und kaum nachvollziehbar, wie hier eine Parkgebührenordnung ausgelegt wird.