Petition zur Abschaffung der “Zwei-Meter-Regel” | Radfahren in Baden-Württemberg

Derzeit prüft der Landtag in Stuttgart eine neue Regelung für die Wander-, Rad- und Reitwege durch das Land, was natürlich auch für Oberschwaben gelten würde.

Dabei geht es um die Breite der Wege, die ausschlaggebend sein sollen, wo man im Wald fahren oder reiten darf. Für die Radfahrer sollen zwei Meter gelten, also Wege, die zwei Meter breit sind, dürfen von Radfahrern genutzt werden. Darunter darf hier nur gewandert werden, sprich man müsste durch den Wald schieben.

Radfahrer in Oberschwaben

 

Mit Unverständlichkeit reagieren nicht nur die Freunde des Mountain-Bike Fahrens, es ist ja wirklich etwas lächerlich. Weil in den Wäldern in Oberschwaben ja soviel los ist, dass man hier den Verkehr regeln müsste… Das ist doch das Schöne in den Wäldern Oberschwabens, dass man stundenlang wandern kann, bis man andere Menschen trifft. Und es bedürfte einer großen Menge neuer Schilder im Wald, oder man führt einen Meterstab mit, damit man die Wegesbreite messen kann! Doch was, wenn der Weg kleiner wird? Umdrehen? Das Ganze wirkt schon sehr komisch und hat für mich keinerlei Sinn.

Auch die entsprechenden Radverbände laufen Sturm und das mit Recht! Dazu zählen der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub), BRV (Badischer Radsportverband) und der WRSV (Württembergischer Radsportverband). Sie haben eine Petition gegen diesen Gesetzesentwurf § 37 Absatz 2 des Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) in Gang gesetzt.

In Hessen und Thüringen wurde diese Regelung eingeführt, doch soll es keinen positiven Effekt gehabt haben. Weitere Unterstützer haben Ihre Meinung zur Gesetzesvorlage  kundgetan.

Hier geht es zur Petition gegen diese “Zwei Meter Regelung”, die Radfahrern viele Strecken im Wald unzugänglich machen sollen. Was für ein Irrsinn, also wehrt Euch dagegen!

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